Hier einmal ein kleiner Beweis für die Richtigkeit der Worte eines längst verstorbenen Franzosen: Charles-Maurice de Talleyrand-Périgord sagte vor ca. 200 Jahren: „Die Justiz ist die Hure der Politik.“ Die Hurensöhne heute, die aus der Politik in die Justiz wechseln, und umgekehrt, kannte er damals auch schon.
Viel Lesestoff, ich kopierte diesen Fall aus dem Internet: Nach Vorwürfen der Geheimnisweitergabe wird gegen Justizsektionschef Christian Pilnacek und den ehemaligen ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter ermittelt. Pilnacek wurde am Freitag vorläufig suspendiert, Brandstetter bleibt hingegen weiterhin auf seinem jetzigen Posten im Verfassungsgericht, wie Freitagnachmittag bekannt wurde.
Christoph Grabenwarter, Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), teilte mit, Brandstetter wolle trotz der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien am Verfassungsgerichtshof bleiben.
„Univ. Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter hat erklärt, dass er seine Aufgaben als Verfassungsrichter weiter wahrnehmen wird. Sein Status als Beschuldigter in einem laufenden, offenen Verfahren sei nicht als Verhalten zu interpretieren, das der Achtung und dem Vertrauen, das sein Amt erfordert, widersprechen würde“, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme Grabenwarters unter Verweis auf die Kriterien des Verfassungsgerichtshof-Gesetzes für das „amtsangemessene Verhalten“ der Höchstrichter.
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen Pilnacek und Brandstetter wegen des Verdachts, eine Hausdurchsuchung beim Investor Michael Tojner im Juni 2019 verraten zu haben. Brandstetter ist Tojners Anwalt. Bei ihm prüfen die Ermittler den Verdacht, er könnte den Termin über seine Kontakte zu Pilnacek erfahren haben. Brandstetter wies die Vorwürfe über seinen Anwalt zurück. Auch Tojner weist den Verdacht zurück und will durch Medienanfragen von der bevorstehenden Razzia erfahren haben.
Am Donnerstag war die Staatsanwaltschaft Wien sowohl bei Brandstetter als auch bei Pilnacek vorstellig geworden, um elektronische Geräte (in Brandstetters Fall ein Notebook) sicherzustellen. Pilnacek wurde Freitagfrüh vorläufig suspendiert, wie das Justizministerium bestätigte. Nun muss die Bundesdisziplinarbehörde innerhalb eines Monats entscheiden, ob die vorläufige Suspendierung aufgehoben wird oder nicht. Eine nähere Begründung für den Schritt lieferte der interimistische Justizminister Werner Kogler (Grüne) nicht. Auch Pilnacek gab bisher keine Stellungnahme ab.
Dass Tojner vor der Hausdurchsuchung am 25. Juni 2019 im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen der Übernahme burgenländischer Wohnbaugenossenschaften gewarnt worden sein könnte, ist bereits länger Thema. Der Investor teilte der Korruptionsstaatsanwaltschaft am Tag vorher schriftlich mit, dass eine Razzia nicht nötig sei, weil man die nötigen Informationen auch so übermitteln würde.
Brandstetters Anwalt Georg Krakow, früherer Oberstaatsanwalt, Ex-BAWAG-Ankläger und heute Vorstand bei Transparency International in Österreich, dementierte, dass Tojner die diesbezügliche Information vom früheren Justizminister erhalten habe. Für die Unschuld seines Mandanten gebe es „objektive Beweise“, die er der Staatsanwaltschaft auch vorlegen werde.
„Herr Professor Brandstetter hat das Amtsgeheimnis nicht verletzt. Er hat zu keinem Zeitpunkt Informationen aus Strafakten nach außen getragen“, sagte Krakow dazu am Donnerstag auch gegenüber Ö1. Diesem zufolge habe Brandstetter im Vorfeld auch „keine Kenntnis von einem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren durch eine Verständigung oder Ähnliches“ gehabt.
Krakow legte zudem nahe, dass „die Information über ein angebliches Ermittlungsverfahren neuerlich über die Medien“ bekanntgeworden sei. Zudem wurde das „elektronische Gerät“ Brandstetters entgegen ersten Berichten auch nicht am VfGH, sondern in seinem Büro übergeben. Eine Amtshandlung im Fall Brandstetter am VfGH habe es nicht gegeben, sagte Krakow. Vielmehr habe man in einer Beratungspause zur aktuellen Session in seiner Kanzlei Fragen geklärt, das Notebook sei vom Ex-Minister freiwillig übergeben worden.
Ebenfalls untersucht wird laut APA der Vorwurf, Brandstetter habe Tojner im Jahr 2017 über ein weiteres Ermittlungsverfahren (Causa Heumarkt) informiert. Dabei geht es ursprünglich um den ehemaligen Gemeinderat und Planungssprecher der Wiener Grünen, Christoph Chorherr, und karitative Geldspenden an dessen Schulprojekt in Südafrika.
Die Korruptionsermittler hegen hier den Verdacht des Amtsmissbrauchs und der Bestechlichkeit rund um Spenden und Flächenwidmungen. Heumarkt-Investor Tojner ist hier unter den Beschuldigten. Chorherr hat ebenso wie Tojner stets alle Korruptionsvorwürfe in dieser Causa bestritten. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
Tojners Anwalt Karl Liebenwein meldete sich am Freitag und erklärte, Tojner habe von der bevorstehenden Hausdurchsuchung durch Journalisten erfahren. Schon zehn Tage vorher habe es Medienanfragen dazu gegeben. Und seine Informationen über die Ermittlungen zur Causa Heumarkt bzw. die Spenden an einen Verein des früheren Grünen-Politikers Christoph Chorherr im Jahr 2017 habe Tojner aus der „sehr detaillierten Medienberichterstattung“ darüber bezogen.
Damals war Brandstetter Justizminister in der Regierung von SPÖ und ÖVP. Er wurde später an den VfGH berufen. Hier stammt der Anfangsverdacht gegen Brandstetter von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Das Verfahren soll allerdings an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten werden und dort gemeinsam mit den Vorwürfen aus 2019 untersucht werden.
Vizekanzler Kogler meinte zur Suspendierung Pilnaceks am Rande des Sportgipfels Freitagabend auf entsprechende Fragen, die Dienstbehörde habe die notwendigen dienstrechtlichen Schritte veranlasst. Diese hätten darin gemündet, dass bereits am Donnerstag Pilnacek dienstrechtlich die Mitteilung bekommen habe, dass er vorläufig vom Dienst suspendiert sei: „Dann ist das, wie vorgesehen korrekterweise, an die Bundesdisziplinarbehörde gegangen, dort ist jetzt vier Wochen Zeit, den Fall zu beurteilen.“
NEOS-Justizsprecher Johannes Margreiter reagierte am Freitag per Aussendung auf die Neuigkeiten zu Pilnacek. „In beinahe jeder der zahlreichen Causen der letzten Jahre, in denen Prominente und insbesondere ÖVP-nahe Personen mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert waren, fällt der Name Pilnacek.“ Die vorläufige Suspendierung sei ein „dringend notwendiger Schritt“, so Margreiter, der meinte, auch Blümel solle sein Amt vorläufig zurücklegen. „Ein Finanzminister, der als Beschuldigter geführt wird, das geht sich nicht aus. Was für einen Sektionschef gilt, müsste auch für den Finanzminister gelten.“
Die FPÖ forderte am Freitagnachmittag, noch bevor Brandstetters Verbleib im VfGH bekannt wurde, der ehemalige Minister solle Konsequenzen ziehen. „Wer direkt aus dem Ministeramt zum Verfassungsrichter wird, muss sich dieser besonderen Herausforderung bewusst sein“, so FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst. „Der Vorwurf des Amtsmissbrauches wirkt bei einem Mitglied des Verfassungsgerichtshofes doppelt so schwer“, sagte sie in einer Aussendung. Es sei daher „eine Frage des Anstands und in einer derartigen Funktion das Mindeste“, dass Brandstetter für die Dauer des Verfahrens von selbst seine Funktion ruhend stelle.