Wenn ich Xi wäre, hätte ich einmal die Deutschen erwähnt, die ähnlich Gesetzes-konform mit ihrer Bevölkerung agieren, da wäre dem scheintoten Biden die Maske von der alten Fresse gerutscht:
Deutsches Grundgesetz (1) „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.“ (Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland) Mit der Maske ist man dazu gezwungen, ein Objekt an seinem Körper zu tragen, das das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit wie folgt einschränkt. Ein Mund-Nasen-Schutz verdeckt wesentliche Teile eines Gesichtes, insbesondere die Mundpartie. Vom Mundbereich geht jedoch ein essentieller Teil der Mimik – der zwischenmenschlichen Sprache – aus. Ist die Mimik durch einen Mund-Nasen-Schutz verdeckt, ist es nicht möglich, mit seinen Mitmenschen frei zu kommunizieren und seine Persönlichkeit frei zu entfalten. Daher verstößt die Maskenpflicht gegen Art. 2, Abs. 1 des Grundgesetzes der BRD und ist demnach unzulässig.
Wie soll es denn da im frostigen Anchorage zu Tauwetter kommen? Und dass der Ami den Mund mal wieder sehr vollnahm, konnte Xi ja auch kaum erkennen. Also, was sollte das Schauspiel dort am Ende der Welt? Der Biden sollte sehr schnell die Maske abnehmen, kräftig durchatmen, das Amt an seine Vizepräsidentin abgeben, dann könnte es Tauwetter geben!