Um was geht es eigentlich:
Mehrere Personen haben eine Klage gegen den ORF-Moderator Dr. Armin Wolf eingebracht, weil er sie auf Twitter „Corona-Leugner“ genannt hatte. Die Pandemie brachte viele Wortkreationen, eine davon ist der „Corona-Leugner“. Recht schnell wurde dieser Begriff vor allem zu Beginn der Pandemie hingeworfen, freilich nicht zur Freude der so Bezeichneten. Denn viele, die so genannt wurden, hatten weniger Zweifel an der Existenz des Virus als vielmehr daran, wie Regierung und Gesellschaft damit umgingen. Inwieweit der Begriff herabwürdigend ist, wird nun am Handelsgericht Wien erörtert. Es geht um zwei Sätze, die ORF-Journalist Armin Wolf im Jänner dieses Jahres auf Twitter schrieb: „Eine Tageszeitung, die allen Ernstes darüber diskutiert hat, ob man den Bundeskanzler in einem TV-Interview unterbrechen darf, druckt ein ganzseitiges Corona-Leugner-Inserat – ‚weil wir freie Meinungsäußerung für ein unantastbares Gut halten‘. Muss ich nicht verstehen, oder?“ Er hatte auf ein Inserat Bezug genommen, das Anfang Jänner unter anderem im „Kurier“ erschienen war, Wolf hatte in seinem Tweet auf die Zeitung angespielt. In dem Inserat hatten Gegner einiger Anti-Coronamaßnahmen etwa behauptet, dass Masken gesundheitsschädlich seien und die „Zwangsimpfung“ nicht ordentlich geprüft. Nun wird Wolf also auf Widerruf und Unterlassung geklagt, wie der „Kurier“ berichtet. Offenbar haben mehrere Anwälte und ein Virologe die Klage beim Handelsgericht Wien eingebracht. Klagspartei ist unter anderem der Wiener Rechtsanwalt Michael Brunner, er bestätigte das dem „Kurier“. Er qualifiziert den Ausdruck „Corona-Leugner“ als „diffamierende Bezeichnung“. „Es ist herabwürdigend. Das Wort wird diffamierend für Leute verwendet, die die Realität nicht anerkennen wollen. Das Coronavirus ist da, ist eine Bedrohung und muss bekämpft werden. Das ist eine Tatsache.“ Die Verhandlung findet am Donnerstag, 22.07.2021 statt. Der Streitwert soll bei 35.000 Euro liegen. (aus ‚Die Presse‘ vom 20. Juli 2021)