Da können die klugen Rechtsanwälte in Austria plötzlich streiten…

Mir geht es gar nicht um eine flapsige, ja dumme Aussage eines anerkannt großartigen TV-Moderators, mir geht es um die Heuchelei der Rechtsanwälte!

Armin Wolf (c)APA

Um was geht es eigentlich:

Mehrere Personen haben eine Klage gegen den ORF-Moderator Dr. Armin Wolf eingebracht, weil er sie auf Twitter „Corona-Leugner“ genannt hatte. Die Pandemie brachte viele Wortkreationen, eine davon ist der „Corona-Leugner“. Recht schnell wurde dieser Begriff vor allem zu Beginn der Pandemie hingeworfen, freilich nicht zur Freude der so Bezeichneten. Denn viele, die so genannt wurden, hatten weniger Zweifel an der Existenz des Virus als vielmehr daran, wie Regierung und Gesellschaft damit umgingen. Inwieweit der Begriff herabwürdigend ist, wird nun am Handelsgericht Wien erörtert. Es geht um zwei Sätze, die ORF-Journalist Armin Wolf im Jänner dieses Jahres auf Twitter schrieb: „Eine Tageszeitung, die allen Ernstes darüber diskutiert hat, ob man den Bundeskanzler in einem TV-Interview unterbrechen darf, druckt ein ganzseitiges Corona-Leugner-Inserat – ‚weil wir freie Meinungsäußerung für ein unantastbares Gut halten‘. Muss ich nicht verstehen, oder?“ Er hatte auf ein Inserat Bezug genommen, das Anfang Jänner unter anderem im „Kurier“ erschienen war, Wolf hatte in seinem Tweet auf die Zeitung angespielt. In dem Inserat hatten Gegner einiger Anti-Coronamaßnahmen etwa behauptet, dass Masken gesundheitsschädlich seien und die „Zwangsimpfung“ nicht ordentlich geprüft. Nun wird Wolf also auf Widerruf und Unterlassung geklagt, wie der „Kurier“ berichtet. Offenbar haben mehrere Anwälte und ein Virologe die Klage beim Handelsgericht Wien eingebracht. Klagspartei ist unter anderem der Wiener Rechtsanwalt Michael Brunner, er bestätigte das dem „Kurier“. Er qualifiziert den Ausdruck „Corona-Leugner“ als „diffamierende Bezeichnung“. „Es ist herabwürdigend. Das Wort wird diffamierend für Leute verwendet, die die Realität nicht anerkennen wollen. Das Coronavirus ist da, ist eine Bedrohung und muss bekämpft werden. Das ist eine Tatsache.“ Die Verhandlung findet am Donnerstag, 22.07.2021 statt. Der Streitwert soll bei 35.000 Euro liegen. (aus ‚Die Presse‘ vom 20. Juli 2021)

Und jetzt komme ich, warum ich mich einmische und aufrege:

Suchen Sie einmal in Österreich, und im Mutterland der Doofen ist es nicht anders, also in Deutschland, nach einem Anwalt, der mit Ihnen vor einem Gericht nur eine lächerliche Verwaltungsstreitsache, wie das Tragen oder Nichttragen dieser lächerlichen, idiotischen und krankmachenden Masken bekämpft! Obwohl unzählige wissenschaftliche Gutachten Ihnen Recht geben werden! Aber diesen mutigen Anwalt werden Sie kaum finden, ohne, dass der Sie zunächst zur Kasse bittet! Und nun schauen Sie den festgesetzten Streitwert für ein lächerliches Wort an! Dafür ist Zeit, da haben die so mutigen Anwälte für Aufklärung, oder wie sich dieser Verein schimpft, vor allem das Geld, um zu streiten! Gegen den Staat streiten sie lieber nicht, aber gegen einen kleinen Moderator, der es vielleicht doch auch ironisch gemeint haben könnte… Wer den Armin Wolf kennt…!?

Ich sehe nur einen Freund von mir dort unten in Kärnten und demnächst wohl in der Berufungsverhandlung in Graz/Steiermark (fast) allein kämpfen, gegen einen Willkürstaat und kein mutiger Anwalt tritt aus der Deckung und bringt diese korrupte Impf-Mafia, die sich Regierung schimpft, zu Fall! 

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