Der Countdown läuft: Am Mittwoch ist die Ausschreibung für den ORF-Chefposten durch den Stiftungsratsvorsitzenden Norbert Steger (FPÖ) erfolgt. Als ob sich die Medienwelt nicht weitergedreht hätte, beinhaltet der Ausschreibungstext keine Neuerungen gegenüber der Ausschreibung von vor fünf Jahren – einzig, dass der Text gegendert ist und demnach „der Generaldirektor_die Generaldirektorin“ ab 1. Jänner 2022 und für fünf Jahre gesucht wird, verweist in die Jetztzeit. Insofern ist das Inserat auch ein Dokument des Stillstandes.
In der Ausschreibung heißt es: „Die mit dieser Funktion verbundenen Aufgaben erfordern umfassende Kenntnisse über:
— Unternehmensführung,
— elektronische Medien (insbesondere TV, Radio und Online) einschließlich deren programmlicher und wirtschaftlicher Grundlagen,
— die rechtliche Stellung und die Aufgaben des ORF sowie die Befähigung zur Übernahme komplexer und verantwortungsvoller Führungsaufgaben.
Für die Bestellung wird insbesondere auf den Nachweis einer entsprechenden Vorbildung oder einer fünfjährigen einschlägigen oder verwandten Berufserfahrung und die gesetzlichen Ausschließungsgründe hingewiesen (§ 26 ORF-Gesetz).“
Gefordert werden zudem u. a. ein Konzept zur mittel- und langfristigen Entwicklung des ORF als öffentlich-rechtliches Medienunternehmen, Vorschläge zu den „Direktoren_Direktorinnen“ sowie Vorstellungen zur Vertragsgestaltung. „Für Dienstag, den 10. August 2021, wird ein Hearing mit den Bewerbern_Bewerberinnen in Aussicht genommen.“
Ja, bekanntlich geht es so qualifiziert in Österreich schon ewig zu...
Aus dem ‚Kurier‘