Wer gibt Verirrten in Berlin das Recht, idiotische Anweisungen zu erteilen!?

Jede Entscheidung, die NICHT mit der Zustimmung der Mehrheit der Bürger akzeptiert wurde, kann gar kein Gesetz sein! Wer hat jemals einem kleinen Volksvertreter das Recht gegeben, Verordnungen zu erlassen, die seine eigene Freiheit beschneiden? Niemand!

Was nimmt sich aktuell die deutsche Bundesregierung heraus, sich über ein ganzes Heer von Experten hinwegzusetzen und einfach zu beschließen, dass die Menschen sich im öffentlichen Raum, nur mit Abstand und Gesichts-Maske begegnen dürfen!? Dass Großveranstaltungen nach wie vor verboten bleiben!? Wer hat diesen selbstgefälligen Typen ins Gehirn geschissen! Anders kann man diesen erneuten, aktuell aufgefrischten  Willkür-Akt nicht beschreiben!

Und wer hat ebenfalls den dummen kleinen Ja-Sagern ‚draußen‘ eingeimpft, dass man solchen falschen Anweisungen auch noch zu folgen hat!?

Hier mein Vorschlag zum Vorgehen, gegen Behörden-Willkür:

WIDERSPRUCH ZUR MASKENPFLICHT

Hiermit lehne ich das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab  &  widerspreche der Maskenpflicht meines Bundeslandes. Dies begründe ich wie folgt:

1. Grundgesetz (1) „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.“ (Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland) Mit der Maskenpflicht ist man dazu gezwungen, ein Objekt an seinem Körper zu tragen, das das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit wie folgt einschränkt: Ein Mund-Nasen-Schutz verdeckt wesentliche Teile eines Gesichtes, insbesondere die Mundpartie. Vom Mundbereich geht jedoch ein essentieller Teil der Mimik – der zwischenmenschlichen Sprache – aus. Ist die Mimik durch einen Mund-Nasen-Schutz verdeckt, ist es nicht möglich, mit seinen Mitmenschen frei zu kommunizieren und seine Persönlichkeit frei zu entfalten. Daher verstößt die Maskenpflicht gegen Art. 2, Abs. 1 des Grundgesetzes der BRD und ist demnach unzulässig.

2. Gesundheitliche Gründe (1) Durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes steigt die Rückatmung von Kohlendioxid signifikant an. Das kann zu folgenden, unmittelbaren Gesundheitsrisiken führen. Eine Doktorarbeit, die 2004 bei der Technischen Universität München eingereicht und 2005 von der Medizinischen Fakultät angenommen wurde, hat „die Auswirkungen des Tragens u.a. von einfachen Schutzmasken untersucht.“ Das Ergebnis: „Sofort nach Anlegen einer normalen dünnen OP-Maske atmet man viel mehr ausgeatmetes CO2 ein. Es kommt zu Müdigkeit, schnellerer Atmung, Herzunregelmäßigkeiten, Konzentrationsschwäche, schlechterer Feinmotorik.“ Da die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, in allen Bundesländern „aus gesundheitlichen Gründen“ abgelehnt werden darf und die gesundheitlichen Gründe hier dargestellt wurden, nehme ich von diesem Recht Gebrauch und lehne das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus gesundheitlichen Gründen ab. (2) Wie unter III. (1) & (2) von Experten bestätigt, überwiegt die Gefahr, sich bei unsachgemäßer Benutzung eines Mund-Nasen-Schutzes mit dem Virus zu infizieren, seinem Nutzen. –

3. Experten-Meinungen (1) Der Notfallhilfedirektor der Weltgesundheitsorganisation (im Folgenden mit „WHO“ abgekürzt) Michael Ryan hat im Namen der WHO davon abgeraten, einen Mundschutz zu tragen, wenn man nicht selbst krank ist. „Es gebe keinerlei Anzeichen dafür, dass damit etwas gewonnen wäre. Das Risiko, sich beim falschen Abnehmen zu infizieren, birgt eine größere Gefahr als der Nutzen des Mundschutzes.“ (31.03.2020) (2) Der Vorsitzende des Weltärztebundes Frank Ulrich Montgomery hält eine gesetzliche Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes für falsch. „Wer eine Maske trägt, wähnt sich in Sicherheit.“ Bei unsachgemäßem Gebrauch können Masken sogar gefährlich sein. „Im Stoff konzentriert sich der Virus, beim Abnehmen berührt man die Gesichtshaut. Schneller kann man sich kaum infizieren“, warnt Montgomery. (23.04.2020) (3) In einer Studie vom 20.03.2020 hat die Bauhaus-Universität Weimar untersucht, wie effektiv ein Mundschutz im Vergleich zu keinem und in den Ellenbogen-Husten ist. Das Ergebnis: „Hustet der Träger in eine handelsübliche Staubschutzmaske strömt die Atemluft genauso wie ohne Schutzmaßnahme primär nach vorn aus. Würde eine andere Person davor stehen, bringt die Maske überhaupt nichts.“ Selbst ein chirurgisch-medizinischer Mundschutz bietet keinen 100-prozentigen Schutz. Dagegen erweist sich das Husten in den Ellenbogen als sehr effektiv: „Die Tröpfchen haben keine Möglichkeit zu entweichen. Wenige Partikel können entweichen.“ (4) Das Robert-Koch-Institut weist im Artikel „COVID-19: Hygiene- und andere Schutzmaßnahmen. Schutz vor Ansteckung“ darauf hin, dass „es keine hinreichenden Belege dafür gibt, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, tatsächlich verringert.“ (5) Virologe Prof. Dr. Christian Drosten stellte in einem TV-Interview klar, dass ein Mundschutz die Verbreitung des Corona-Virus NICHT aufhält. „Damit hält man das nicht auf. Die technischen Daten dazu sind nicht gut.“ (RBB -29.01.2020)

Wie aufgeführt lehne ich aus gesundheitlichen Gründen und in Betrachtung der Aussagen von Fachexperten das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab und weise darauf hin, dass der Zwang zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gegen Art. 2, Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt.

Außerdem erkläre ich, im Falle einer Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen die Zahlung eines Bußgeldes Einspruch einzulegen und der Zahlung NICHT nachzukommen!

Ich werde bis zum Äußersten gehen und sogar eine mögliche Haftstrafe in Kauf nehmen. Da wir doch alle vor dem Gesetz gleich sind, nehme ich den Präzedenzfall Uli H., der bekanntlich für 28 Mio. Steuerhinterziehung eine Haftstrafe von 3.1/2 Jahren erhielt. Tatsächlich saß er sogar diese Strafe nicht gänzlich, sondern nur knapp zur Hälfte  ab!

Also: 3.1/2 Jahre sind 1.278 Tage. Pro Tag 21.909,23 €, pro Stunde 912,89 € Schuld.

Eine willkürlich festgesetzte Summe kann entsprechend dieser Zahlen in Haft-Minuten, -Stunden, oder -Tage leicht verrechnet werden. 😜 Wo darf ‚ich‘ die Strafe bitte absitzen?

(anders ausgedrückt, pro Euro ‘Strafe‘ = 0,0657 Minuten Sitzung / pro Minute = 15,21 €)

Angesichts der so offensichtlichen Verfassungswidrigkeit der ‘Corona‘-Verordnungen erfüllen sämtliche Überwachungsmaßnahmen der Behörden und Polizei den Straftatbestand des § 344 StGB. Danach droht allen Polizisten (und Bediensteten in den Behörden) bei Verfolgung Unschuldiger eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 (fünf) Jahren! Wenn und soweit die Polizei also Verstöße gegen die Corona-Verordnungen weiterhin mit Bußgeldern oder gar Festnahmen verfolgt, so ist nicht etwa die gesunde und freiheitsliebende Person zu bestrafen, sondern die Polizei und die Ordnungskräfte, die diese Maßnahmen anordneten und durchführten!

Darum: Unbedingtes und sofortiges Vorgehen gegen die auf allen Bescheiden evtl. notierten Personen! Gegen die Bürgermeister, als Leiter der Ordnungsbehörden usw. persönliche Strafanträge gegen alle Personen, die irgendwie involviert sind, weil ‘ich‘ mich persönlich von diesen Menschen bedroht fühle!

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